AGB

§ 1 Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern für den Verkauf, die Vermietung von beweglichen Sachen und die Erbringung von Reparatur- und sonstigen Serviceleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen der des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich deren Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer gleichlautenden, schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Kauf- oder Mietgegenstandes bzw. Erbringung der Serviceleistung erbringen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.
  2. Angebote für Projektfragen sind generell freibleibend. Eine gleichlautende schriftliche Auftragsbestätigung gibt es grundsätzlich nur nach dem vor Ort-Termin. Für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
  2. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, ist es der Andreas Knaack Ingenieur Consult gestattet, pauschal Schadensersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Netto-Verkaufspreises zu verlangen. Dem Kunden wird gestattet, der Andreas Knaack Ingenieur Consult den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
  3. Unsere Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro zzgl. der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltender Umsatzsteuer, ab Auslieferungsort (Kleinmachnow) und ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung.
  4. Mietzinsen sind monatlich im Voraus zum 1. Tag des Mietverhältnisses und danach zu den jeweils diesem Tag entsprechenden Tagen der Folgemonate, alle anderen Zahlungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Skontoabzug – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zahlungseingang bei uns an. Nach dem Verstreichen der vorgenannten Zahlungsfristen tritt unmittelbar, unbeschadet der Möglichkeit der Mahnung, Verzug ein.
  5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
  1. Sofern nichts anderes vereinbart, obliegt uns im Falle des Versandes die Wahl von Versandweg und Versandart unserer Ware. Die Kosten des Versandes ab Auslieferungsort (Kleinmachnow) trägt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, der Käufer bzw. Mieter.
  2. Im Falle des Versandes geht die Gefahr auf den Käufer /Mieter über, sobald die Lieferung/Leistung- das gilt auch für Teilleistungen- an die Transportperson übergeben wurde.
  3. Sind von uns Lieferfristen oder Liefertermine angeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

 

§ 5 Haftung für Mängel
  1. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Bei Verkauf gebrauchter Ware sind Gewährleistungsansprüche – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung oder wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – ausgeschlossen.
  2. Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – erhält der Kunde von uns nicht.
  3. Der Kunde ist bei Mietverträgen verpflichtet, uns etwaige –auch anfängliche- Mängel der Mietsache nach Erkennen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schriftlich anzuzeigen. Eine Weiterverwendung der mangelhaften Mietsache bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  4. Soweit vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, sind sämtliche Angaben durch uns oder den Hersteller zur Kauf-/Mietsache bloße Eigentumsbeschreibungen und keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinne.
  5. Eine Haftung für anfängliche durch uns nicht zu vertretende Mängel an der Mietsache ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Bei Projektleistungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

§ 6.1 Haftungsausschluss für Kabelortung und Bodenradar

Wir übernehmen für den Bereich der Kabelortung und des Bodenradar grundsätzlich keine Verantwortung für mögliche Folgeschäden (Haftungsausschluss)

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde
  2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten der Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
  3. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
  4. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach seiner Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend auf seine Kosten zu versichern.

 

§ 8 Ergänzende Bedingungen bei Mietverträgen
  1. Der Kunde haftet bei Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen vollumfänglich. Ein Verlust oder eine Beschädigung der Mietsache sind uns unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Untervermietung des Mietgegenstandes an Dritte ist nicht gestattet..
  3. Fehlt es an der Vereinbarung einer bestimmten Mietzeit, kann der Mietvertrag – sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart ist – mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Sofern das Mietverhältnis vor Ablauf eines vollen Monats endet, wird die Miete -soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist- anteilig berechnet.
  5. Als Sicherheit für die Erfüllung der Pflichten des Mieters, können wir jederzeit – sofern nicht anders vereinbart wurde – eine Kaution in Höhe von bis zu zwei Bruttomonatsmieten verlangen.

 

§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Kleinmachnow. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird die Geltung der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.